Visum für Thailand
(Stand September 2011) Welche Arten des Visum für Thailand gibt es? Bevor man in Thailand landet, wird es im Flugzeug zur Aushändigung der Einreisekarten durch das Flugpersonal kommen. Es wird diesbezüglich angeraten, diese Einreisekarten sehr sorgfältig und wahrheitsgetreu auszufüllen, so kann man Schwierigkeiten sehr gut aus dem Wege gehen. Die ausgefüllte Einreisekarte wird anschließend an der Passkontrolle einer sehr genauen Prüfung unterzogen. Weiterhin ist im Bezug auf die Einreiskarte zu empfehlen, dass diese möglichst nicht verloren gehen sollte. Geschieht dies trotzdem, sollte man rechtzeitig vor dem Abflug aus Thailand ein Immigrationsbüro aufsuchen. Hier werden die entsprechenden rechtlichen Schritte eingeleitet, um die Karte erneut erstellen zu können.
In früheren Jahren wurde für die Einreise nach Thailand noch ein Formular schon während es Fluges für eine Zollerklärung ausgegeben. Die Reisenden mussten dieses Formular ebenso wahrheitsgetreu ausfüllen und bei verlassen des Flugzeuges dem Flugpersonal aushändigen. Der thailändische Zoll verzichtet aber heutzutage auf dieses Formular, dennoch sind alle Reisenden verpflichtet die gesamte zu verzollende Ware anzugeben, wie auch sonst auf der Welt. Bedenken sollte man in diesem Zusammenhang auch immer daran, dass auch in Thailand Kontrollen stichprobenweise sehr gründlich durchgeführt werden.
In Thailand ist eine Einreise ohne Visa möglich, dies wird durch einen Einreisestempel bei Grenzübertritt gewährleistet. Die Voraussetzungen hierfür sind, dass es sich um Personen aus Österreich, der Länderliste, Deutschland oder der Schweiz handelt. Es muss hierfür ein Rückflug- oder ein Weiterflugticket nachweislich vorhanden sein. Weiterhin muss der Reisepass bei der Einreise in Thailand noch mindestens sechs Monate Gültigkeit aufweisen. Bedenken sollten die Reisenden ebenfalls, dass in Thailand Kinderausweise oder diesbezügliche Eintragungen in den elterlichen Reisepass nicht anerkannt werden. Die Aufenthaltsdauer bei einer Einreise nach Thailand ohne Visa beträgt 30 Tage bei einer Einreise über einen Flughafen des Landes. Sie verringert sich um 15 Tage, wenn die Einreise über den Landweg erfolgt. Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung des Aufenthaltes um sieben Tage, weiterhin besteht auch die Mehrfacheinreise ohne Visa, der Zeitraum hierfür beläuft sich auf drei mal 30 Tage über einen Zeitraum von 180 Tagen. Während eines Verbleibens in Thailand ist für die Besucher eine Arbeitsaufnahme strikt untersagt.
Es ist möglich sich für die Einreise nach Thailand auch ein Touristenvisum ausstellen zu lassen. Dies kann nur in Botschaften und in Konsulaten außerhalb Thailands ausgestellt werden. Auch hier sollte ein Rückflugticket oder ein Weiterflugticket vorgelegt können, wie auch schon bei der Einreise ohne Visa, muss hier ein gültiger Reisepass vorgelegt werden. Die Aufenthaltsdauer mit einem Touristenvisum beträgt 60 Tage pro Einreise in das Land, diese kann man im Jahr maximal drei Mal bereisen. Es besteht auch hier die Möglichkeit einer Verlängerung, diese gilt für 30 Tage einmalig. Mit einem Touristenvisum kann man also maximal drei Mal nach Thailand einreisen, wobei auch hier eine Arbeitsaufnahme verboten ist.
Das Non-Immigrant- 90 Tage Visa ist eine besondere Art Visum für Thailand, welches zusätzlich in zwei Typen untergliedert wird. Beim Typ o geht es um ein Visum, welches für Personen Gültigkeit, die mit einem Thai verheiratet sind. Gültigkeit besteht in diesem Fall auch für Rentner und für Personen, die ein Alter von 50 Jahren bereits überschritten. Haben. Die Typisierung B für das Non-Immigrant-90 Tage Visa gelten nur für Geschäftsleute und Unternehmer. Die Ausstellung dieses besonderen Visums kann nur in Botschaften und Konsulaten ausgestellt werden, diese dürfen sich nicht in Thailand selbst befinden. Die Personen für die ein solches Non-Immigrant- 90 Tage Visa ausgestellt werden muss, sind zur Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses verpflichtet, ebenso muss ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Die diese Maßnahmen noch nicht einheitlich von den Botschaften und Konsulaten gehandhabt werden, sollten sich die Reisenden bestenfalls im Vorfeld über die erforderlichen Unterlagen informieren. Die Aufenthaltsdauer beträgt für die Non-Immigrant- 90 Tage Visa pro Einreise 90 Tage, des Weiteren besteht die Möglichkeit auf einmalige Verlängerung über sieben Tage. Eine Mehrfacheinreise muss für dieses Visum extra beantragt werden, sie ist aber grundsätzlich möglich. Man spricht in diesem Fall von einem Multiple Entry Visa. Eine Arbeitsaufnahme kann in diesem Fall nur in Verbindung mit einer Arbeitsgenehmigung erfolgen.